Allgemeines
Personen, die nicht Angehörige der Universität Mainz oder der gesondert gelisteten, mit dem Hochschulsport kooperierenden Einrichtungen sind, können, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, über eine Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Mainz e.V. Zugang zum Sportangebot des AHS erhalten. Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag von derzeit € 30,- jährlich. Möchten Vereinsmitglieder am Sportprogramm des AHS teilnehmen, zieht der Verein im Namen und Auftrag des AHS zusätzlich ein Jahresteilnahmeentgelt in Höhe von € 60,- jährlich (rechnerisch sind das € 30,- je Halbjahr bzw. Semester) ein. Der Vereins-Mitgliedsbeitrag sowie ggf. das Teilnahmeentgelt werden jährlich, ausschließlich per Einzugsermächtigung eingezogen. Sonderregelungen oder die Teilnahme nur für ein Semester sind ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Angeboten des AHS ist also nur möglich, wenn das Vereinsmitglied den Förderverein auch zum Einzug des Teilnahmeentgeltes ermächtigt hat!
Teilnahmebeschränkungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt beim Förderverein, nicht beim AHS. Die vollständig ausgefüllten Anmeldungsunterlagen können postalisch oder elektronisch zugesandt werden; bei elektronischer Übermittlung ist eine sehr gute Qualität Voraussetzung (kein Handyfoto).
Einzureichen sind:
* Ausgefüllte Beitrittserklärung (inkl. Datenschutz-Hinweise)
* Unterzeichnetes SEPA-Mandat
* Ablichtung Personalausweis
Die zur Anmeldung erforderliche Formulare stehen hier zum Download bereit. Bei Einreichung auf elektronischem Wege senden Sie die Unterlagen bitte an ahs-foerderverein@uni-mainz.de, postalische Einreichungen bitte an:
Universität Mainz, Allgemeiner Hochschulsport - Förderverein
Albert-Schweitzer-Str. 22, 55128 Mainz.
Mitgliedschaft
Die 'alten' Fördervereins-Ausweise haben keine Gültigkeit mehr. Der Nachweis der Mitgliedschaft wird zum Beitrittszeitpunkt einmalig per Mail versand. AHS-Teilnahmelegitimationen werden periodisch per Mail versandt. Der AHS überprüft die Teilnahmeberechtigung ggf. direkt beim Förderverein.
Die Mitgliedschaft währt bis zum Ende des Kalenderjahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Bei ungekündigter Mitgliedschaft erfolgt die Abbuchung des Jahres-Folgebeitrags i.d.R. im April des betreffenden Jahres.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung eingezogener Entgelte nicht möglich ist.
Versicherung und Haftung
Vereinsmitglieder sind darüber informiert und erkennen mit der Wahrnehmung von AHS-Sportangeboten an, dass
1.) seitens der Universität und des Hochschulsports keinerlei Versicherungen, insbesondere Unfallversicherungen, vorgehalten werden und die Teilnahme insofern auf eigene Gefahr erfolgt, sowie
2.) Universität und Hochschulsport keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden von Vereinsmitgliedern übernehmen; dies gilt nicht für Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich ausgeschlossen ist. Vereinsmitglieder haften gegenüber Veranstalter und Ausrichter für alle bei der Wahrnehmung von AHS-Sportangeboten verursachten Beschädigungen an Geräten, Einrichtungen und Räumlichkeiten.
Probetraining
Für ernsthaft interessierte Gäste/Externe, die eine Teilnahme am Programm des Hochschulsports über eine Mitgliedschaft im Förderverein erwägen, ist ein einmaliges 'Schnuppertraining' für das gewünschte Kursangebot möglich. Dieses Angebot gilt allerdings nur für nicht-anmeldepflichtige Kurse und die Angebote Fitnesstraining an Geräten bzw. Krafttraining an Geräten. Dazu ist ein entsprechender Online-Antrag auszufüllen. Nach Prüfung des Antrags wird eine Teilnahmelegitimation, die bei den Einlasskontrollen vorzuzeigen ist, zugesandt.
Zum Online-Antrag gelangt man über diesen Link! Dazu wichtig:
- Der Antrag muss mit einem Vorlauf von mindestens drei Werktagen zum gewünschten Probetermin erfolgen und vollständig ausgefüllt sein.
- Anträge, die diesem Erfordernis nicht entsprechen, werden benachrichtigungslos gelöscht!
Sprechzeiten
Wir stehen für Sie persönlich zur Verfügung: